Rechtsanwältin Alexandra Stampfl

Rechtsanwältin Alexandra Stampfl

Strafrecht in Neuwied

Wenn Sie mit dem Strafrecht konfrontiert werden, steht oft Ihre persönliche und berufliche Existenz auf dem Spiel. In solchen schwierigen Lebensphasen benötigen Sie eine verlässliche Anwältin, die die Dinge im Detail betrachtet und mit echter Leidenschaft für Ihr Recht kämpft.

Als erfahrene Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin kenne ich Strafverfahren, die Abläufe bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die Dynamiken vor Gericht und die entscheidenden Momente ganz genau.

Rechtsanwältin Alexandra Stampfl

Strafrecht in Neuwied

Wenn Sie mit dem Strafrecht konfrontiert werden, steht oft Ihre persönliche und berufliche Existenz auf dem Spiel. In solchen schwierigen Lebensphasen benötigen Sie eine verlässliche Anwältin, die die Dinge im Detail betrachtet und mit echter Leidenschaft für Ihr Recht kämpft.

Als erfahrene Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin in Rheinland-Pfalz kenne ich Strafverfahren, die Abläufe bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die Dynamiken vor Gericht und die entscheidenden Momente ganz genau.

Wir vertreten Mandanten überregional und bundesweit.

UNSERE LEISTUNGEN

UNSERE LEISTUNGEN

Schwerpunkte im Strafrecht

Schwerpunkte im Strafrecht

Strafverteidigung

Engagierte Strafverteidigung in allen Phasen des Verfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Körperverletzung

Von der einfachen bis zur schweren Körperverletzung: Notwehr, Einwilligung oder abweichende Sachverhaltsdarstellung können entscheidend sein

Drogendelikte

Betäubungsmitteldelikte werden konsequent verfolgt. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung

Jugendstrafrecht

Sensible Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden mit dem Erziehungsgedanken im Fokus

WARUM STAMPFL & PARTNER

Erfahrene Strafverteidigung 
auf Ihrer Seite

Alexandra Stampfl

Strafverteidigerin · Pflichtverteidigerin

Im Strafrecht geht es um mehr als Paragraphen. Es geht um Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre Zukunft. Als erfahrene Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin kenne ich die Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht aus hunderten Verfahren.

Ich werde regelmäßig als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Ob Wahlverteidigung oder Pflichtverteidigung: Sie erhalten die gleiche engagierte Vertretung.

Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung

Regelmäßige Beiordnung durch Pflichtverteidigung

Nebenklagevertretung für Opfer schwerer Straftaten

Erfahrung aus unzähligen Strafverfahren

Alexandra Stampfl

Strafverteidigerin

Strafverteidigerin ·
Pflichtverteidigerin

SOFORT RICHTIG HANDELN

Vorladung, Hausdurchsuchung, Beschuldigtenvernehmung

Der Kontakt mit dem Strafrecht beginnt oft unerwartet, durch eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung oder eine Hausdurchsuchung. Hier werden häufig die entscheidenden Fehler gemacht.

Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und erarbeiten auf Basis der Ermittlungsakte die optimale Verteidigungsstrategie. Von dieser Erfahrung profitieren Sie von der ersten Befragung bis zum rechtskräftigen Urteil.

Wichtig: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Aussagen ohne Kenntnis der Aktenlage können Ihnen erheblich schaden, selbst wenn Sie unschuldig sind.

WAHLVERTEIDIGUNG & PFLICHTVERTEIDIGUNG

Umfassende Strafverteidigung

Meine Tätigkeit im Strafrecht umfasst das gesamte Spektrum der Strafverteidigung. Ich vertrete Sie engagiert als Wahlverteidigerin. Darüber hinaus werde ich regelmäßig als gerichtlich bestellte Pflichtverteidigerin beigeordnet. Dies bedeutet für Sie: spezialisierte Expertise, echte Verfahrenspraxis und eine Verteidigung, die sich nicht scheut, sich mit den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe auseinanderzusetzen. Ich stehe diskret und entschlossen an Ihrer Seite.

Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu?

Bei Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr), Verfahren vor dem Landgericht, Untersuchungshaft oder besonders schwieriger Sach- und Rechtslage.

Pflichtverteidiger: Wer zahlt?

Zunächst die Staatskasse. Bei einem Freispruch bleibt es dabei. Bei einer Verurteilung werden die Kosten in der Regel nachträglich auferlegt.

Pflichtverteidiger selbst wählen

Sie haben das Recht, sich Ihre Pflichtverteidigerin selbst auszusuchen. Kontaktieren Sie uns, bevor das Gericht jemanden bestellt.

VERTEIDIGUNG BEI HÄUFIGEN DELIKTEN

Allgemeines Strafrecht

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Unsere Strafverteidigung umfasst das gesamte Spektrum des allgemeinen Strafrechts. Wir verteidigen Sie engagiert bei allen Vorwürfen.

Körperverletzung

Von der einfachen bis zur schweren Körperverletzung: Notwehr, Einwilligung oder abweichende Sachverhaltsdarstellung können entscheidend sein.

BtM-Strafrecht

Betäubungsmitteldelikte werden konsequent verfolgt. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung.

Vermögensdelikte

Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue: Es kommt häufig auf die Frage des Vorsatzes und die genaue Beweislage an.

WUSSTEN SIE SCHON?

Nebenklage und Jugendstrafrecht

Nebenklage: Starke Stimme für Opfer

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat, eines Sexualdelikts oder einer anderen schweren Straftat geworden sind, haben Sie das Recht, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Wir begleiten Sie empathisch und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.

Jugendstrafrecht: Erziehung statt Strafe

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gelten besondere Regeln. Oft können Verfahren eingestellt oder durch erzieherische Maßnahmen beendet werden.

Umfassende Strafverteidigung

Meine Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum der Strafverteidigung. Ich vertrete Sie engagiert als Wahlverteidigerin und werde regelmäßig als gerichtlich bestellte Pflichtverteidigerin beigeordnet.

SIE BENÖTIGEN RECHTLICHE HILFE?

SIE BENÖTIGEN RECHTLICHE HILFE?

So können wir Ihnen weiterhelfen

Abfindung und Aufhebungsvertrag

In drei einfachen Schritten zu Ihrer rechtlichen Lösung.
Persönlich, transparent und zielgerichtet.

In drei einfachen Schritten zu Ihrer rechtlichen Lösung.
Persönlich, transparent und zielgerichtet.

01

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon. Wir sind für Sie da.

02

Ersteinschätzung Ihres Falles

Im persönlichen Gespräch sehen wir uns Ihren Fall genau an, sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, und besprechen das weitere Vorgehen.

03

Beratung & Vertretung Ihrer Interessen

Wir entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie und setzen Ihre Interessen bestmöglich durch!

KANZLEI STAMPFL & PARTNER

KANZLEI STAMPFL & PARTNER

Kontaktieren Sie uns

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Ihre Rechtsanwälte aus Neuwied. Persönlich erreichbar, kompetent in der Sache.

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Jetzt Kontakt aufnehmen

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Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM STRAFRECHT

HÄUFIGE FRAGEN ZUM STRAFRECHT

Das möchten unsere Mandanten wissen

Das möchten unsere Mandanten wissen

Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter?

Nein. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht Folge leisten. Gehen Sie nicht zur Polizei und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie stattdessen uns. Wir sagen den Termin für Sie ab, beantragen Akteneinsicht und besprechen das weitere Vorgehen, sobald wir wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter?

Nein. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht Folge leisten. Gehen Sie nicht zur Polizei und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie stattdessen uns. Wir sagen den Termin für Sie ab, beantragen Akteneinsicht und besprechen das weitere Vorgehen, sobald wir wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?

Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet, wenn ein Fall der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ vorliegt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe), das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet, Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder die Sach- und Rechtslage besonders schwierig ist. Sie haben das Recht, sich Ihre Pflichtverteidigerin selbst auszusuchen.

Wer trägt die Kosten für eine Pflichtverteidigung?

Zunächst übernimmt die Staatskasse die Gebühren der Pflichtverteidigerin. Bei einem Freispruch bleibt es dabei. Kommt es jedoch zu einer Verurteilung, werden Ihnen die Kosten des Verfahrens in der Regel nachträglich auferlegt.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren (Polizei und Staatsanwaltschaft). Ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Es folgt die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neuwied oder dem Landgericht Koblenz. Am Ende steht ein Urteil. In vielen Fällen kann das Verfahren jedoch bereits vorher eingestellt werden.

Soll ich bei der Polizei aussagen?

In der Regel raten wir dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung Angaben zur Sache zu machen. Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Schweigerecht – und dieses Recht besteht nicht ohne Grund. Aussagen, die ohne Kenntnis der Aktenlage gemacht werden, können Ihnen im weiteren Verfahren erheblich schaden, selbst wenn Sie unschuldig sind.

Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht

Alexandra Stampfl

Im Strafrecht zählt schnelles und überlegtes Handeln. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. Nehmen Sie Kontakt auf.

Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht

Alexandra Stampfl

Im Strafrecht zählt schnelles und überlegtes Handeln. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. Nehmen Sie Kontakt auf.