Strafverteidigung
Engagierte Strafverteidigung in allen Phasen des Verfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Körperverletzung
Von der einfachen bis zur schweren Körperverletzung: Notwehr, Einwilligung oder abweichende Sachverhaltsdarstellung können entscheidend sein
Drogendelikte
Betäubungsmitteldelikte werden konsequent verfolgt. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung
Jugendstrafrecht
Sensible Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden mit dem Erziehungsgedanken im Fokus
WARUM STAMPFL & PARTNER
Erfahrene Strafverteidigung
auf Ihrer Seite
Im Strafrecht geht es um mehr als Paragraphen. Es geht um Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre Zukunft. Als erfahrene Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin kenne ich die Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht aus hunderten Verfahren.
Ich werde regelmäßig als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Ob Wahlverteidigung oder Pflichtverteidigung: Sie erhalten die gleiche engagierte Vertretung.
Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung
Regelmäßige Beiordnung durch Pflichtverteidigung
Nebenklagevertretung für Opfer schwerer Straftaten
Erfahrung aus unzähligen Strafverfahren
SOFORT RICHTIG HANDELN
Vorladung, Hausdurchsuchung, Beschuldigtenvernehmung
Der Kontakt mit dem Strafrecht beginnt oft unerwartet, durch eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung oder eine Hausdurchsuchung. Hier werden häufig die entscheidenden Fehler gemacht.
Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und erarbeiten auf Basis der Ermittlungsakte die optimale Verteidigungsstrategie. Von dieser Erfahrung profitieren Sie von der ersten Befragung bis zum rechtskräftigen Urteil.
WAHLVERTEIDIGUNG & PFLICHTVERTEIDIGUNG
Umfassende Strafverteidigung
Meine Tätigkeit im Strafrecht umfasst das gesamte Spektrum der Strafverteidigung. Ich vertrete Sie engagiert als Wahlverteidigerin. Darüber hinaus werde ich regelmäßig als gerichtlich bestellte Pflichtverteidigerin beigeordnet. Dies bedeutet für Sie: spezialisierte Expertise, echte Verfahrenspraxis und eine Verteidigung, die sich nicht scheut, sich mit den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe auseinanderzusetzen. Ich stehe diskret und entschlossen an Ihrer Seite.
Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu?
Bei Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr), Verfahren vor dem Landgericht, Untersuchungshaft oder besonders schwieriger Sach- und Rechtslage.
Pflichtverteidiger: Wer zahlt?
Zunächst die Staatskasse. Bei einem Freispruch bleibt es dabei. Bei einer Verurteilung werden die Kosten in der Regel nachträglich auferlegt.
Pflichtverteidiger selbst wählen
Sie haben das Recht, sich Ihre Pflichtverteidigerin selbst auszusuchen. Kontaktieren Sie uns, bevor das Gericht jemanden bestellt.
VERTEIDIGUNG BEI HÄUFIGEN DELIKTEN
Unsere Strafverteidigung umfasst das gesamte Spektrum des allgemeinen Strafrechts. Wir verteidigen Sie engagiert bei allen Vorwürfen.
Körperverletzung
Von der einfachen bis zur schweren Körperverletzung: Notwehr, Einwilligung oder abweichende Sachverhaltsdarstellung können entscheidend sein.
BtM-Strafrecht
Betäubungsmitteldelikte werden konsequent verfolgt. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum gibt es Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung.
Vermögensdelikte
Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue: Es kommt häufig auf die Frage des Vorsatzes und die genaue Beweislage an.
WUSSTEN SIE SCHON?
Nebenklage und Jugendstrafrecht
Nebenklage: Starke Stimme für Opfer
Wenn Sie Opfer einer Gewalttat, eines Sexualdelikts oder einer anderen schweren Straftat geworden sind, haben Sie das Recht, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Wir begleiten Sie empathisch und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.
Jugendstrafrecht: Erziehung statt Strafe
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gelten besondere Regeln. Oft können Verfahren eingestellt oder durch erzieherische Maßnahmen beendet werden.
Umfassende Strafverteidigung
Meine Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum der Strafverteidigung. Ich vertrete Sie engagiert als Wahlverteidigerin und werde regelmäßig als gerichtlich bestellte Pflichtverteidigerin beigeordnet.
01
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon. Wir sind für Sie da.
02
Ersteinschätzung Ihres Falles
Im persönlichen Gespräch sehen wir uns Ihren Fall genau an, sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, und besprechen das weitere Vorgehen.
03
Beratung & Vertretung Ihrer Interessen
Wir entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie und setzen Ihre Interessen bestmöglich durch!
Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?
Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet, wenn ein Fall der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ vorliegt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe), das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet, Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder die Sach- und Rechtslage besonders schwierig ist. Sie haben das Recht, sich Ihre Pflichtverteidigerin selbst auszusuchen.
Wer trägt die Kosten für eine Pflichtverteidigung?
Zunächst übernimmt die Staatskasse die Gebühren der Pflichtverteidigerin. Bei einem Freispruch bleibt es dabei. Kommt es jedoch zu einer Verurteilung, werden Ihnen die Kosten des Verfahrens in der Regel nachträglich auferlegt.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren (Polizei und Staatsanwaltschaft). Ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Es folgt die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neuwied oder dem Landgericht Koblenz. Am Ende steht ein Urteil. In vielen Fällen kann das Verfahren jedoch bereits vorher eingestellt werden.
Soll ich bei der Polizei aussagen?
In der Regel raten wir dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung Angaben zur Sache zu machen. Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Schweigerecht – und dieses Recht besteht nicht ohne Grund. Aussagen, die ohne Kenntnis der Aktenlage gemacht werden, können Ihnen im weiteren Verfahren erheblich schaden, selbst wenn Sie unschuldig sind.



